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   BGH, 26.02.1965 - 4 StR 10/65   

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https://dejure.org/1965,1052
BGH, 26.02.1965 - 4 StR 10/65 (https://dejure.org/1965,1052)
BGH, Entscheidung vom 26.02.1965 - 4 StR 10/65 (https://dejure.org/1965,1052)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 1965 - 4 StR 10/65 (https://dejure.org/1965,1052)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Überbürdung von dem Angeklagten erwachsenen notwendigen Auslagen auf die Staatskasse - Begriff des begründeten Verdachts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 20, 208
  • NJW 1965, 1286
  • MDR 1965, 590
  • JR 1965, 265
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.06.1958 - 2 StR 157/58
    Auszug aus BGH, 26.02.1965 - 4 StR 10/65
    Ein begründeter Verdacht liegt nicht mehr vor, wenn die Verdachtsgründe so weit beseitigt sind, daß der Freispruch einem solchen wegen erwiesener Unschuld nahe kommt (BGHSt 11, 383; VRS 16, 374, 375).
  • BGH, 20.02.1957 - 2 StR 11/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.02.1965 - 4 StR 10/65
    Bei der Ausübung des dem Richter nach § 467 Abs. 2 Satz 1 StPO obliegenden pflichtgemäßen Ermessens kommt es in erster Linie auf die Stärke des verbleibenden Tatverdachts und daneben auf alle sonstigen Umstände an, die im Einzelfall eine Entscheidung zu Gunsten des Angeklagten rechtfertigen können (Urteile des Bundesgerichtshofs vom 31. Oktober 1956 - 2 StR 469/56 und vom 20. Februar 1957 - 2 StR 11/57 bei Dallinger MDR 1957, 529 [OLG Frankfurt am Main 10.01.1957 - 6 Wb 46/56]).
  • BGH, 01.10.1963 - 5 StR 342/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.02.1965 - 4 StR 10/65
    Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, daß der Tatrichter sein Ermessen ausgeübt hat (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1. Oktober 1963 - 5 StR 342/63).
  • BGH, 31.10.1956 - 2 StR 469/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.02.1965 - 4 StR 10/65
    Bei der Ausübung des dem Richter nach § 467 Abs. 2 Satz 1 StPO obliegenden pflichtgemäßen Ermessens kommt es in erster Linie auf die Stärke des verbleibenden Tatverdachts und daneben auf alle sonstigen Umstände an, die im Einzelfall eine Entscheidung zu Gunsten des Angeklagten rechtfertigen können (Urteile des Bundesgerichtshofs vom 31. Oktober 1956 - 2 StR 469/56 und vom 20. Februar 1957 - 2 StR 11/57 bei Dallinger MDR 1957, 529 [OLG Frankfurt am Main 10.01.1957 - 6 Wb 46/56]).
  • BVerfG, 23.05.1967 - 2 BvR 534/62

    Verfassungsmäßigkeit des § 6 StVO - Vorladung zum Verkehrsunterricht

    Jedermann kann und muß daher schon auf Grund der §§ 6 Abs. 1 Nr. 3 und 21 Abs. 1 StVG ein strafbewehrtes Gebot, sich nach einem Verkehrsverstoß in einem Verkehrsunterricht ermahnen und belehren zu lassen, voraussehen (ebenso: BGHSt 21, 135 ff.; OLG Düsseldorf NJW 1965, 1093; a.A.: OLG Hamm NJW 1965, 1286 f.).
  • BGH, 25.05.1965 - 3 StR 7/65

    Vorwurf der Zuwiderhandlung gegen das KPD-Verbot in Tateinheit mit

    Zur sachlichen Seite dieses Verdachte wird auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs BGHSt 20, 45 ff [BGH 09.10.1964 - 3 StR 34/64] und 20, 89 f, zur Frage, wann ein Verdacht als "begründet" anzusehen ist, auf BGHSt 11, 383 und BGH 4 StR 10/65 vom 26. Februar 1965 (für die Amtliche Sammlung vorgesehen) verwiesen.

    Solche Erfahrungen können (vgl. 4 StR 10/65, für die Amtliche Sammlung bestimmt) verwertet werden (wenn sie ordnungsgemäß in das Verfahren eingeführt werden, was hier nicht in Zweifel gezogen ist), und sie werden auch häufig vom erkennenden Gericht als Grundlage seiner Beurteilung mitverwendet; gerade dieser als erstrebenswert erachteten Möglichkeit trug die Schaffung der nach § 74 a GVG zuständigen Strafkammern Rechnung.

  • BGH, 09.12.1966 - 9 BJs 490/62

    Anforderungen an den hinreichenden Tatverdacht bzgl. des Vorsatzes beim

    Dagegen ist es nach dem Ergebnis der Voruntersuchung sehr unwahrscheinlich, daß der Anklagevorwurf, der Angeschuldigte habe auch an der Veröffentlichung des Artikels "Stärker als 1939?" in strafbarer Weise mitgewirkt, in einer Hauptverhandlung bewiesen worden wäre (BGHSt 20, 208).
  • BGH, 18.10.1966 - 1 StR 243/65

    Anspruch auf Entschädigung wegen Freiheitsentziehung

    Somit hat das Verfahren dargetan, daß gegen die Angeklagten R. und W. - dies gilt auch für Berger - ein begründeter Verdacht der Falschgeldverbreitung (§ 147 StGB) nicht mehr vorliegt (BGHSt 11, 383; BGH VRS 16, 374, 375; BGHSt 20, 208 [BGH 26.02.1965 - 4 StR 10/65]).
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